, Wieland Jürgen

Lärmbelästigung durch Windräder??

Während Windräder bereits nach 500m Abstand nur so "laut" wie das Rascheln der Blätter im Wind sind (35 dB), kommt Verkehrslärm auf 70-80 dB (was 100fach lauter wahrgenommen wird).

Die gesetzlichen Mindestabstände lt. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erlauben max. 35 dB nachts im ruhigen Wohngebiet, und 45 dB im Mischgebiet.

Die geplanten Windräder des "Windpark Breisgau" sind mit mind. 1km Entfernung zur Wohnbebauung geplant, womit diese mit deutlich unter 35 dB akkustisch nicht mehr wahrnehmbar sein werden.

Quelle: Wissenschaftlicher Dienst des Dt. Bundestags (S. 7): WD-8-096-20-pdf.pdf (bundestag.de)

Zufälligerweise ist der 1. Vorsitzende des Motorradclub Ehrenstellen, Uwe Conrad, auch gleichzeitig Sprecher der BI "Unser Breisgau", und verteufelt mit seinen 80-92 dB lauten Motorrädern die Geräusche von Windrädern. Es mag sich jede/r selbst eine Meinung dazu bilden, wie glaubwürdig dies Agieren ist: Biker zur Motorradlärm-Debatte: "Diese Raser gefährden auch uns" - Ehrenkirchen - Badische Zeitung (badische-zeitung.de)